Den Klägern steht ausweislich eines vollstreckbaren Schuldtitels gegen D. v. R. eine Forderung von 45.836,99 DM zu. Dessen am 7. März 1993 verstorbene Mutter hat durch Testament vom 21. Juli 1992 die verklagte Ehefrau des Schuldners zur alleinigen Erbin eingesetzt und durch Nachtrag vom.28. September 1992 bestimmt, daß sie ihrem Sohn auch den Pflichtteil entziehe, "... weil er mit seinen betrügerischen Geschäften im Zusammenhang mit der H. Ltd. auch meine Gelder beiseite geschafft" habe. Der Schuldner ist durch Urteil des Landgerichts Stade vom 16. Mai 1994 wegen Untreue rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt worden, weil er an einem Kapitalanlagemodell mitgewirkt hat, bei dem eine Vielzahl von Anlegern geschädigt worden sind.
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