Die Klägerin ist Verwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des H. W.. Der Schuldner betrieb ein Bauunternehmen. Zehn seiner Arbeitnehmer waren bei der Beklagten sozialversichert.
Der Schuldner entrichtete für die Monate November und Dezember 1998 fällig gewordene Sozialversicherungsbeiträge nicht fristgerecht. Nach schriftlicher Mahnung erschien am 14. Januar 1999 in den Geschäftsräumen des Schuldners ein Vollstreckungsbeamter der Beklagten, um die Beiträge für November 1998 beizutreiben. Der Schuldner übergab ihm zum Ausgleich der Forderung einen Verrechnungsscheck über 11.785,57 DM, der eingelöst wurde. Am 11. Februar 1999 erhielt der Vollstreckungsbeamte der Beklagten einen weiteren Scheck in Höhe von 14.810,50 DM, durch den die Beiträge für Dezember 1998 beglichen wurden.
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