Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung K. GmbH (nachfolgend: Bauunternehmung). Diese führte ein Bauvorhaben für die B. GmbH aus und bezog zu diesem Zweck Baustoffe von der H. GmbH (nachfolgend: Lieferantin). Zahlungen auf derartige Lieferungen erhielt die Lieferantin aufgrund einer Abtretung durch die Bauunternehmung zwischen dem 23. November 1999 und 3. Februar 2000 unmittelbar von der B. GmbH.
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