Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mainz vom 24.06.2014, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.219,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.3.2010 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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