Der Kläger ist Verwalter in dem am 13. August 2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Am Stammkapital der Schuldnerin waren die Gesellschafter K., N. und G. gleichmäßig beteiligt. Sie waren zugleich - wiederum gleichmäßig - Gesellschafter einer Schwestergesellschaft, der T. GmbH (im Folgenden: T. Alt) und der H. GbR. Letztere hatte die Funktion einer Besitzgesellschaft, die der Schuldnerin das in ihrem Eigentum stehende Betriebsgrundstück zur Verfügung stellte. Die Beklagte war die Hausbank der Schuldnerin und ihrer Gesellschafter. Diesen hatte sie im Jahre 1999 Darlehen in Höhe von jeweils rund 820.000 DM gewährt. Für diese Darlehen hatte sich die Schuldnerin selbstschuldnerisch verbürgt.
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