OLG Stuttgart - Beschluss vom 22.10.2003
6 W 59/03
Normen:
InsO § 131 Abs. 1 § 133 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZInsO 2004, 156

Anfechtbarkeit von Zahlungen durch Weiterleitung von Kundenschecks

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.10.2003 - Aktenzeichen 6 W 59/03

DRsp Nr. 2005/3548

Anfechtbarkeit von Zahlungen durch Weiterleitung von Kundenschecks

1. Die Leistung einer Zahlung durch Weitergabe eines Kundenschecks stellt sich anders als die verkehrsübliche Zahlung mit einem Scheck des Insolvenzschuldners im allgemeinen als inkongruente Deckung dar. 2. Dies gilt jedoch nicht, wenn die so erfolgte Zahlung bereits vor der zugrunde liegenden Lieferung vereinbart worden ist.

Normenkette:

InsO § 131 Abs. 1 § 133 Abs. 1 ;
Fundstellen
ZInsO 2004, 156