Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Weiden vom 17. Oktober 2007 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 575,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 528,95 EUR seit dem 11. April 2006 und auf 46,34 EUR seit dem 13. Mai 2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Der Gegenstandswert des Revisionsverfahrens wird auf bis 600,00 EUR festgesetzt.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 11. März 2005 am 1. Juli 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der P.
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