Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des 24. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juli 2008 und der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 28. Februar 2007 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 47.894,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins hieraus seit dem 11. April 2006 sowie weitere 759,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins hieraus seit dem 4. November 2006 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Der Gegenstandswert des Revisionsverfahrens wird auf 47.894,03 EUR festgesetzt.
Von Rechts wegen
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