Anfechtung der Verrechnung der Beitragsansprüche von Sozialkassen des Baugewerbes mit den Leistungsansprüchen eines Bauarbeitgebers
BGH, Urteil vom 21.10.2004 - Aktenzeichen IX ZR 71/02
DRsp Nr. 2004/20340
Anfechtung der Verrechnung der Beitragsansprüche von Sozialkassen des Baugewerbes mit den Leistungsansprüchen eines Bauarbeitgebers
»Die Verrechnung der Beitragsansprüche von Sozialkassen des Baugewerbes mit den Leistungsansprüchen eines Bauarbeitgebers ist gegenüber der zum Beitragseinzug ermächtigten Stelle mangels Gläubigerbenachteiligung insoweit nicht anfechtbar, als bereits die leistungspflichtige Sozialkasse vor Herstellung der Verrechnungslage mit ihren Anteilen an dem Gesamtbeitrag gegen die Leistungsansprüche aufrechnen konnte.«