Der Schuldner, ein Landwirt, pachtete im Jahre 1985 von seiner Mutter, der Beklagten, und seinem zwischenzeitlich verstorbenen Vater einen landwirtschaftlichen Hof in Hohne (Niedersachsen). Während der Laufzeit des Pachtvertrages führte er bis März 2001 einen landwirtschaftlichen Betrieb in Warnau (Sachsen-Anhalt). Dort erwarb er als Wiedereinrichter ein Milchkontingent von 360.000 kg, das er durch eine Betriebsverlegung im Jahre 2001 auf den Pachthof in Hohne übertrug. Diesen führte er bis Ende März 2003 weiter.
Mit zwei Vereinbarungen vom März 2003 hoben der Schuldner und die Beklagte den Pachtvertrag zum 31. März 2003 beziehungsweise zum 1. April 2003 auf. Beide Vereinbarungen enthalten folgende Klausel:
"Sämtliche bestehenden Kartoffel-, Zuckerrüben- und Milchlieferrechte (Quoten) werden, soweit sie nicht ohnehin mit Rückgabe des Hofes an den Verpächter übergehen, hiermit an diesen übertragen."
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|