OLG Dresden - Urteil vom 24.01.2002
13 U 2215/01
Normen:
InsO § 38 § 55 Abs. 1 Nr. 2 § 61 § 103 Abs. 2 ;
Fundstellen:
KTS 2002, 519
ZIP 2002, 815

Anforderungen an das Verlangen der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter

OLG Dresden, Urteil vom 24.01.2002 - Aktenzeichen 13 U 2215/01

DRsp Nr. 2005/13614

Anforderungen an das Verlangen der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter

In einer Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter kann nur dann die konkludente Wahl der Vertragserfüllung gesehen werden, wenn die Aufforderung dies eindeutig erkennen lässt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Zahlungsaufforderung zu entnehmen ist, dass der Insolvenzverwalter von der vollständigen Vertragserfüllung durch den Insolvenzschuldner ausgeht und nur noch die fällige Gegenforderung einzieht.

Normenkette:

InsO § 38 § 55 Abs. 1 Nr. 2 § 61 § 103 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beklagte ist Verwalterin in dem am 20.01.2000 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der LKD G GmbH (Schuldnerin). In der Berufungsinstanz verlangen die Kläger nur noch von ihr persönlich Schadenersatz. Im Einzelnen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: