Die Beklagte ist Verwalterin in dem am 20.01.2000 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der LKD G GmbH (Schuldnerin). In der Berufungsinstanz verlangen die Kläger nur noch von ihr persönlich Schadenersatz. Im Einzelnen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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