OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.03.2015
I - 3 Wx 56/15
Normen:
GBO § 15; GBO § 18; InsO § 343 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2015, 198
NZI 2015, 823
ZInsO 2015, 2022

Anforderungen an den Nachweis der Bewilligung durch einen ausländischen Insolvenzverwalter

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2015 - Aktenzeichen I - 3 Wx 56/15

DRsp Nr. 2015/16509

Anforderungen an den Nachweis der Bewilligung durch einen ausländischen Insolvenzverwalter

Bewilligt der vom ausländischen Gericht (hier: Anordnung der Administration und Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Beschluss des Royal Court of Guernsey) bestellte Insolvenzverwalter im notariellen Kaufvertrag eine Auflassungsvormerkung, so bedarf es für deren Eintragung in das Grundbuch nicht eines Nachweises der Legitimation des Insolvenzverwalters in Form einer „Anerkennung der Insolvenzeröffnung bzw. des Ersuchens auf Eintragung eines Insolvenzvermerkes durch das zuständige inländische Insolvenzgericht“.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 15; GBO § 18; InsO § 343 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Eingetragene Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks ist die M. Limited, in Guernsey (MITCO).