Die Beschwerde der Antragsteller vom 25. März 2015 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 6. März 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind als Miteigentümer einer Eigentumswohnung zu 1/2 in dem o. a. Grundbuch eingetragen. Am 30. Januar 2013 ist auf ihren Miteigentumsanteilen auf Ersuchen des Insolvenzgerichts Dortmund jeweils ein Insolvenzvermerk eingetragen worden. Diese Vermerke sind aufgrund Ersuchens des Insolvenzgerichts vom 27. November 2014 am 4. Dezember 2014 wieder gelöscht worden.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|