Anforderungen an den Nachweis der Erbringung der Stammeinlage
OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2002 - Aktenzeichen 2 U 2916/01
DRsp Nr. 2005/3565
Anforderungen an den Nachweis der Erbringung der Stammeinlage
Der Nachweis der Erfüllung der Stammeinlage ist nicht erbracht, wenn der Gesellschafter Forderungen gegen die Gesellschaft, die eigenkapitalersetzenden Charakter haben, zur Verrechnung gebracht hat.