SchlHOLG - Urteil vom 02.11.2022
9 U 63/22
Normen:
InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 143; InsO § 17 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 17.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 104/21

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren InsolvenzschuldnersBegriff der Zahlungseinstellung im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 2 InsO

SchlHOLG, Urteil vom 02.11.2022 - Aktenzeichen 9 U 63/22

DRsp Nr. 2022/17572

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners Begriff der Zahlungseinstellung im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 2 InsO

1. Von der Zahlungseinstellung des späteren Insolvenzschuldners ist auszugehen, wenn über einen Zeitraum von 6 Wochen zwar nicht unbeträchtliche Beträge per Lastschrift eingezogen werden konnten, der Betrag der nicht eingelösten Lastschriften aber deren Gesamtbetrag übersteigt. 2. Ein gewichtiges Indiz für die Zahlungseinstellung des späteren Insolvenzschuldners ist ferner, dass fällige Forderungen bis zur Insolvenzeröffnung nicht beglichen wurden.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 17.05.2022, Az. 2 O 104/21, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 03.06.2022 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 111.250,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. hierauf seit dem 04.03.2020 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.