Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 17.05.2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 111.250,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. hierauf seit dem 04.03.2020 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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