OLG Köln - Urteil vom 22.07.2015
2 U 126/14
Normen:
InsO § 133 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 25.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 508/13

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

OLG Köln, Urteil vom 22.07.2015 - Aktenzeichen 2 U 126/14

DRsp Nr. 2016/11748

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Die fehlende Bedienung fälliger Verbindlichkeiten über die maßgebliche 3-Wochen-Frist hinaus lässt nicht zwingend auf eine Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich bei den angefochtenen Zahlungen um kongruente Leistungen handelte.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.11.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 10 O 508/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

InsO § 133 Abs. 1 S. 2;

Gründe

(anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen gem. § 540 Abs. 1 ZPO)

I.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der T GmbH (Insolvenzschuldnerin).