OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.03.2002
17 W 9/02
Normen:
GmbHG § 16 Abs. 3 ;
Fundstellen:
GmbHR 2002, 747
NZG 2002, 577
NZI 2002, 344
ZInsO 2002, 631

Anforderungen an den Nachweis der Leistung der Stammeinlage

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2002 - Aktenzeichen 17 W 9/02

DRsp Nr. 2005/3568

Anforderungen an den Nachweis der Leistung der Stammeinlage

Die Gesellschafter tragen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Gründungsgesellschafter als Veräußerung von Gesellschaftsanteilen die Einlageleistungen vor der Anmeldung der Veräußerung bzw. sie selbst die Leistungen in der Zeit danach erbracht haben. Dieser Beweis wird durch ein Schreiben eines der Gründungsgesellschafter, wonach die Geschäftsanteile voll eingezahlt sind, nicht erbracht.

Normenkette:

GmbHG § 16 Abs. 3 ;
Fundstellen
GmbHR 2002, 747
NZG 2002, 577
NZI 2002, 344
ZInsO 2002, 631