Anforderungen an den Nachweis der Leistung der Stammeinlage
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2002 - Aktenzeichen 17 W 9/02
DRsp Nr. 2005/3568
Anforderungen an den Nachweis der Leistung der Stammeinlage
Die Gesellschafter tragen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Gründungsgesellschafter als Veräußerung von Gesellschaftsanteilen die Einlageleistungen vor der Anmeldung der Veräußerung bzw. sie selbst die Leistungen in der Zeit danach erbracht haben. Dieser Beweis wird durch ein Schreiben eines der Gründungsgesellschafter, wonach die Geschäftsanteile voll eingezahlt sind, nicht erbracht.