OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.03.2016
5 U 96/15
Normen:
GmbHG § 64 S. 1; InsO § 17 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 84/13

Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzschuldnerin zum Zeitpunkt durch den Geschäftsführer geleisteter Zahlungen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.03.2016 - Aktenzeichen 5 U 96/15

DRsp Nr. 2018/2184

Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzschuldnerin zum Zeitpunkt durch den Geschäftsführer geleisteter Zahlungen

1. Der Insolvenzverwalter, der vom Geschäftsführer in der Krise geleistete Zahlungen gem. § 64 S. 1 GmbHG zurück fordert, kann sich zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit grundsätzlich auf die Buchhaltungsunterlagen der Insolvenzschuldnerin stützen. 2. Der Zulässigkeit des Bestreitens des Bestehens bzw. der Fälligkeit der behaupteten Verbindlichkeiten steht nicht entgegen, dass der Geschäftsführer gem. § 238 HGB zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet war.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.07.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer - 1. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Wiesbaden wird zurück gewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin des Beklagten zu tragen.

Das vorliegende wie auch das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.