BGH - Beschluss vom 08.01.2009
IX ZR 30/08
Normen:
ZPO § 543 Abs. 2; InsO § 17; InsO § 133 Abs. 1;
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe, vom 17.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 19 U 175/06
LG Konstanz, vom 17.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 451/05

Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - Aktenzeichen IX ZR 30/08

DRsp Nr. 2009/2983

Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

Die Inkongruenz einer Zahlung stellt ein starkes Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners dar.

Tenor:

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 19. Zivilsenats in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Januar 2008 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 153.812,98 EUR festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 543 Abs. 2; InsO § 17; InsO § 133 Abs. 1;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).