I. Durch den angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen einen Beschluß des Landgerichts vom 24. März 2000 zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt: Der angefochtene Beschluß sei gemäß §
II. Damit ist der angefochtene Beschluß, wie die Rechtsbeschwerde zutreffend rügt, nicht mit Gründen im Sinne von §
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