Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 12.03.2015,
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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