OLG Bamberg - Urteil vom 14.05.2003
4 U 187/02
Normen:
InsO § 129 § 134 ; ZPO § 138 § 286 § 538 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZInsO 2003, 1047

Anforderungen an die Beweisführung im Anfechtungsprozess

OLG Bamberg, Urteil vom 14.05.2003 - Aktenzeichen 4 U 187/02

DRsp Nr. 2005/13261

Anforderungen an die Beweisführung im Anfechtungsprozess

1. Trägt der Insolvenzverwalter mehrere Indizien dafür vor, dass der Käufer eines Grundstücks nicht in der Lage war, den hierfür vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, so ist hierüber Beweis zu erheben, da auch behauptete Tatsachen nur in ihrer Gesamtheit den Schluss nahelegen können, dass der Kaufpreis nicht bezahlt wurde und der Grundstückserwerb somit unentgeltlich war. 2. Ein Verfahrensverstoß ist für das ergangene Urteil ursächlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Erstgericht ohne diesen Verfahrensverstoß zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

Normenkette:

InsO § 129 § 134 ; ZPO § 138 § 286 § 538 Abs. 2 ;
Fundstellen
ZInsO 2003, 1047