LG Traunstein, vom 11.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 1415/04
AG Traunstein, vom 11.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 IK 149/99
Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung; Ausübung einer selbständigen Tätigkeit durch den Schuldner
BGH, Beschluß vom 05.04.2006 - Aktenzeichen IX ZB 50/05
DRsp Nr. 2006/12073
Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung; Ausübung einer selbständigen Tätigkeit durch den Schuldner
»a) Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzt voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht; Letzteres liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist.b) Übt der Schuldner neben seiner abhängigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit aus, aus der er lediglich Verluste erwirtschaftet, sind die Insolvenzgläubiger nicht beeinträchtigt, wenn der Schuldner keine Möglichkeit hat, anstelle der selbständigen Tätigkeit ein weiteres Arbeitsverhältnis einzugehen.«