1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 13.11.2015, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 278.897,47 EUR nebst Jahreszinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.09.2013 zu zahlen.
2. Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
4. Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es mit dem vorliegenden übereinstimmt, sind vorläufig vollstreckbar.
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