BGH - Beschluß vom 20.06.2005
II ZR 307/03
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; GmbHG § 64 ; BGB § 823 Abs. 2 ;

Anforderungen an die Fortführungsprognose bei Feststellung der Überschuldung einer GmbH

BGH, Beschluß vom 20.06.2005 - Aktenzeichen II ZR 307/03

DRsp Nr. 2005/10452

Anforderungen an die Fortführungsprognose bei Feststellung der Überschuldung einer GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH konnte in der besonderen Situation des "Aufbaus Ost" bei massiver politisch motivierter Unterstützung der von ihm geführten Gemeinschuldnerin durch die öffentliche Hand und mehrfach bekräftigter Zusagen hinsichtlich einer Sanierung mit dreistelligen Millionenbeträgen zumindest subjektiv von einer positiven Fortführungsprognose ausgehen.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; GmbHG § 64 ; BGB § 823 Abs. 2 ;

Gründe: