Anforderungen an die Kündigung eines Kredits; Begriff der Zahlungseinstellung
BGH, Beschluß vom 17.01.2002 - Aktenzeichen IX ZR 170/00
DRsp Nr. 2002/1891
Anforderungen an die Kündigung eines Kredits; Begriff der Zahlungseinstellung
Das bloße "Einfrieren" einer Kreditlinie steht einer Kündigung des Kredits nicht gleich und kann schon deshalb für sich allein die Annahme, der Kreditnehmer habe damit seine Zahlungen eingestellt, nicht begründen.