OLG Dresden - Urteil vom 25.02.2002
13 W 2009/01
Normen:
GmbHG § 30 § 31 ; InsO § 39 Abs. 2 § 212 Abs. 1 ;
Fundstellen:
InVo 2004, 53

Anforderungen an die Rangrücktrittserklärung eines Gesellschafters zur Beseitigung der Überschuldung

OLG Dresden, Urteil vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 13 W 2009/01

DRsp Nr. 2005/3667

Anforderungen an die Rangrücktrittserklärung eines Gesellschafters zur Beseitigung der Überschuldung

Erklärt ein Gesellschafter, mit einem Darlehensrückzahlungsanspruch "nur noch im Rahmen des § 39 Abs. 2 InsO " am Insolvenzverfahren teilnehmen zu wollen, so wird eine gegebene Überschuldung hierdurch nicht beseitigt. Erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung, die die unbedingte Umqualifizierung der Darlehensforderung ..... Kapital.

Normenkette:

GmbHG § 30 § 31 ; InsO § 39 Abs. 2 § 212 Abs. 1 ;
Fundstellen
InVo 2004, 53