FG Hamburg, vom 16.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 101/04
Anforderungen an die Wirksamkeit der Versagung einer Erlaubnis zur Betätigung als Stromversorger aufgrund steuerlicher Unzuverlässigkeit; Anforderungen an die Beweiserhebung bzgl. der fehlenden steuerlichen Zuverlässigkeit und somit Versorgereigenschaft einer Aktiengesellschaft durch das Finanzgericht; Ausgestaltung von Sinn und Zweck der Pflicht zur fristgerechten Anmeldung und Abführung der Stromsteuer
BFH, Beschluss vom 15.06.2009 - Aktenzeichen VII B 196/08
DRsp Nr. 2009/21014
Anforderungen an die Wirksamkeit der Versagung einer Erlaubnis zur Betätigung als Stromversorger aufgrund steuerlicher Unzuverlässigkeit; Anforderungen an die Beweiserhebung bzgl. der fehlenden steuerlichen Zuverlässigkeit und somit Versorgereigenschaft einer Aktiengesellschaft durch das Finanzgericht; Ausgestaltung von Sinn und Zweck der Pflicht zur fristgerechten Anmeldung und Abführung der Stromsteuer