Anforderungen an eine Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2005 - Aktenzeichen 10 U 242/04
DRsp Nr. 2005/14139
Anforderungen an eine Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters
1. Hat der Insolvenzschuldner sich einem Grundstückskaufvertrag zur Ausführung von Sanierungsarbeiten Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, so liegt in der Aufforderung, den Kaufpreis zu zahlen, noch keine Erfüllungswahl, solange der Insolvenzverwalter keine Aussage über die Erfüllung der Sanierungsarbeiten trifft.2. Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters ist durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung nicht ausgeschlossen.3. Solange der Insolvenzverwalter das Wahlrecht gem. § 103InsO nicht ausgeübt hat, kann er gem. § 281 Abs. 1BGB Schadensersatz statt der Leistung oder Rückauflassung verlangen.