Die Klägerin lieferte der unter der Firma W. P. Nachfolger handelnden A. S. (nachfolgend: Gemeinschuldnerin) Schiefer für ihren Dachdeckerbetrieb. Gegen sie hatte die Klägerin Zahlungsansprüche von zuletzt 161.640,72 DM. Ein Vertreter der späteren Gemeinschuldnerin unterzeichnete einen "Kaufvertrag" vom 26. Februar 1993, nach dessen Inhalt sie der Klägerin eine größere Anzahl bestimmt bezeichneter Inventargegenstände übereignete, aber das Nutzungsrecht behalten sollte. Auf einen Antrag der Gemeinschuldnerin vom 19. April 1993 wurde tags darauf das Konkursverfahren über ihr Vermögen eröffnet.
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