Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Umstritten sind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere die Berücksichtigung einer Betriebs- und Heizkosten-Erstattung.
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