OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2002
14 U 100/02
Normen:
InsO § 166 Abs. 2 § 170 Abs. 2 § 171 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)413b
NZI 2003, 203
ZInsO 2002, 1139

Anspruch auf Feststellungspauschale bei Hingabe eines Wechsels erfüllungshalber

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen 14 U 100/02

DRsp Nr. 2003/16313

Anspruch auf Feststellungspauschale bei Hingabe eines Wechsels erfüllungshalber

Der Insolvenzverwalter hat die Einziehungsbefugnis hinsichtlich einer sicherungshalber abgetretenen Forderung, über die aufgrund eines Prozessvergleichs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Wechsel erfüllungshalber begeben wurde. Der Gläubiger der abgetretenen Forderung ist zur Zahlung der Feststellungskosten verpflichtet.

Normenkette:

InsO § 166 Abs. 2 § 170 Abs. 2 § 171 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(438)413b
NZI 2003, 203
ZInsO 2002, 1139