Anspruch auf Feststellungspauschale bei Hingabe eines Wechsels erfüllungshalber
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen 14 U 100/02
DRsp Nr. 2003/16313
Anspruch auf Feststellungspauschale bei Hingabe eines Wechsels erfüllungshalber
Der Insolvenzverwalter hat die Einziehungsbefugnis hinsichtlich einer sicherungshalber abgetretenen Forderung, über die aufgrund eines Prozessvergleichs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Wechsel erfüllungshalber begeben wurde. Der Gläubiger der abgetretenen Forderung ist zur Zahlung der Feststellungskosten verpflichtet.