Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 19.01.2022, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ravensburg sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 16.500 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Den Streitwert für das Berufungsverfahren hat der Senat in der mündlichen Verhandlung vom 27.07.2022 im Einverständnis mit den Parteivertretern auf 15.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 19.01.2022 -
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