Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 13.03.2015, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Baden-Baden ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger fordert von der Beklagten, die eine Wirtschaftsauskunftei betreibt, die Löschung eines Negativeintrags.
1. 2. 3.
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