Anspruch des Insolvenzschuldners auf Stundung der Verfahrenskosten; Verfahrensabschnitte im Insolvenzverfahren
BGH, Beschluß vom 25.09.2003 - Aktenzeichen IX ZB 459/02
DRsp Nr. 2003/13598
Anspruch des Insolvenzschuldners auf Stundung der Verfahrenskosten; Verfahrensabschnitte im Insolvenzverfahren
»1. Die Verfahrenskosten sind auch dann zu stunden, wenn der Schuldner die in dem maßgebenden Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten nur im Wege von Ratenzahlungen, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann.2. Im Verbraucherinsolvenzverfahren bildet das Eröffnungsverfahren neben dem eröffneten (vereinfachten) Insolvenzverfahren, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren einen besonderen Verfahrensabschnitt.«