I.
Im Grundbuch von X sind als Eigentümer des o.a. Grundbesitzes zu je 1/2 die Eheleute L und F C eingetragen. Über den Nachlass des am 25.06.2000 verstorbenen L C ist durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 07.06 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beteiligte zu 1 zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
In Abteilung III des Grundbuches sind auf dem 1/2-Anteil des Erblassers unter lfd. Nrn. 3-5 Sicherungshypotheken wie folgt eingetragen:
a)
für den Beteiligten zu 2 (H) 75.716,20 DM, im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am 31.05.2000,
b)
für den Beteiligten zu 3 (I) 80.707,32 DM, im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am 29.11.2000,
c)
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