FG Sachsen - Beschluss vom 26.04.2016
4 V 35/16
Normen:
FGO § 78 Abs. 1; InsO § 22 Abs. 1 S. 1;

Anspruch eines Gutachters auf Gewährung von Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

FG Sachsen, Beschluss vom 26.04.2016 - Aktenzeichen 4 V 35/16

DRsp Nr. 2016/10287

Anspruch eines Gutachters auf Gewährung von Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

Tenor

Der Antrag der Gutachterin im Insolvenzantragsverfahren vom ... auf Gewährung von Akteneinsicht wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FGO § 78 Abs. 1; InsO § 22 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin des Akteneinsichtsgesuchs wurde vom Amtsgericht X zur Gutachterin im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und Antragstellerin im vorliegenden Aussetzungsverfahren (Eigenantrag der Schuldnerin) bestellt (AG X, Beschluss vom ..., .. IN .../16, Bl. 101 dA). Mit Schreiben vom ... beantragte die Insolvenzgutachterin Akteneinsicht und legte mit Schreiben vom ... eine vom Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Schuldnerin unterzeichnete "Vollmacht zur Akteneinsicht beim Finanzgericht" vor, bezogen auf das vorliegende Aussetzungsverfahren 4 V 35/16 (Bl. 135 dA).

II.

Das Akteneinsichtsgesuch der Gutachterin im Insolvenzantragsverfahren bleibt ohne Erfolg.