Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Flensburg sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann eine Vollstreckung durch den Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.774,48 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|