Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. & Co. KG (i. F.: Schuldnerin), das am 2. Juli 2001 eröffnet wurde. Er macht Ansprüche auf rückständigen Mietzins und Nebenkosten aus Mietverträgen mit der Beklagten für den Zeitraum Januar 2001 bis Mai 2003 geltend. Die Beklagte hat hiergegen unter anderem mit Erbbauzinsforderungen aus einem mit der Rechtsvorgängerin der Schuldnerin geschlossenen Erbbaurechtsvertrag vom 30. August 1960 aufgerechnet.
Das Berufungsgericht hat der Beklagten die Aufrechnung versagt, soweit die Erbbauzinsansprüche nach Insolvenzeröffnung entstanden sind, und der Klage deshalb in Höhe von 12.832,41 EUR zuzüglich Zinsen stattgegeben. Mit der zugelassenen Revision erstrebt die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage.
Die Revision hat keinen Erfolg.
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