OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.06.2010
I-16 U 29/09
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 23.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 116/00

Ansprüche auf Zahlung der Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz des Geschäftsführers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2010 - Aktenzeichen I-16 U 29/09

DRsp Nr. 2010/14072

Ansprüche auf Zahlung der Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz des Geschäftsführers

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil wird klarstellend für wirkungslos erklärt, soweit es eine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 6.135,50 € brutto nebst 4% Zinsen seit dem 4. April 2000 an den Kläger ausspricht.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens 16 U 100/03; von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 92% und der Kläger 8%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Gründe

I.