LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.07.2003
22 Sa 124/00
Normen:
BGB § 276 § 398 § 670 ; ZPO § 263 a. F. ; InsO § 38 ; EStG § 8 Abs. 1 § 38 Abs. 1 § 38d Abs. 4 Satz 2 ; AO § 173 § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 13.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 280/99

Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Lohnsteuerschuld

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 22 Sa 124/00

DRsp Nr. 2004/7479

Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Lohnsteuerschuld

1. Der Freistellungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer sowie der Anspruch auf Erstattung der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer folgen aus dem sich aus dem Einkommensteuergesetz ergebenen Grundsatz, dass der Arbeitnehmer Steuerschuldner der Lohnsteuer ist (§ 38 Abs. 2 S. 1 EStG).2. Der Arbeitgeber hat bei der Berechnung der öffentlichrechtlichen Lohnsteuerpflicht des Arbeitnehmers auf der Grundlage der Fürsorgepflicht eine richtige Lohnsteuerberechnung vorzunehmen, die Lohnsteuer abzuführen und dies in den Lohnsteuerbescheinigungen zu dokumentieren.3. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, als Lohnsteuerschuldner gegenüber dem Arbeitgeber die von diesem als Haftungsschuldner an das Finanzamt geleistete Lohnsteuer zu erstatten.

Normenkette:

BGB § 276 § 398 § 670 ; ZPO § 263 a. F. ; InsO § 38 ; EStG § 8 Abs. 1 § 38 Abs. 1 § 38d Abs. 4 Satz 2 ; AO § 173 § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger/Widerbeklagte (künftig Kläger) macht restliche Arbeitsentgeltansprüche geltend.