Die Parteien streiten um die Nutzung eines Grundstücks im früheren Ostteil von Berlin.
M. N., genannt Ma. L., H. L. und Mo. L. waren Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Sie waren jüdischer Herkunft. Am 29. März 1935 wurde das Grundstück zwangsversteigert. Es wurde E. G. zugeschlagen. Er verkaufte es am 3. März 1937 an H. B.. 1963 wurde das Grundstück nach § 2 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 4. September 1952 in staatliche Verwaltung genommen. 1980 wurde es in Volkseigentum überführt.
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