LG Kleve, vom 10.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 S 289/04
AG Moers, vom 20.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 543 C 7/04
Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten Mietverhältnisses
BGH, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen IX ZR 66/05
DRsp Nr. 2007/3014
Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten Mietverhältnisses
»1. a) Ist in der Insolvenz des Mieters das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, kommt dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Insolvenzeröffnung grundsätzlich nicht der Rang einer Masseverbindlichkeit zu.b) Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wird nicht dadurch zu einer Masseverbindlichkeit, dass der nicht besitzende Insolvenzverwalter auf das Herausgabeverlangen des Vermieters nicht eingeht.2. Wird die Revision gegen eine Entscheidung zugelassen, die eine Teilentscheidung nach § 91a Abs. 1ZPO umfasst, kann sich die Überprüfung insoweit nur auf § 91aZPO selbst und nicht auf den zugrunde liegenden Anspruch erstrecken.«