AG Düsseldorf, vom 23.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 503 IK 115/01
AG Offenbach am Main, vom 15.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 IN 325/02
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - örtliche Zuständigkeit
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.05.2002 - Aktenzeichen 21 AR 113/01
DRsp Nr. 2002/18305
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - örtliche Zuständigkeit
»Maßgeblicher Zeitpunkt für die örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1InsO ist der Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt, wenn die Verweisung an ein unzuständiges Gericht auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht.«