Antrag des Gläubigers auf vorzeitige Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Obliegenheiten

 

 

 

Amtsgericht ...

- Insolvenzgericht -

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Az: ...

Datum

In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Schuldners

...

beantrage

ich,

      dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. §§  295, 296 InsO vorzeitig zu versagen.

Gleichzeitig wird

beantragt,

      den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. §  296 Abs.  2 InsO vorzuladen und ihm die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn er seiner Auskunfts­pflicht oder seiner Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht nachkommt oder den gerichtlich bestimmten Termin unentschuldigt nicht wahrnimmt.

Gründe:

Der Schuldner hat seine Obliegenheitspflichten, die ihm nach §  295 InsO auferlegt sind, schuldhaft verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt.