OLG Dresden - Urteil vom 30.07.1998
7 U 769/98
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
ZInsO 1999, 120

Anwaltshaftung bei Reduzierung einer Klageforderung

OLG Dresden, Urteil vom 30.07.1998 - Aktenzeichen 7 U 769/98

DRsp Nr. 1999/2147

Anwaltshaftung bei Reduzierung einer Klageforderung

»Eine Reduzierung der Klageforderung kann dann zu einer Haftung eines Rechtsanwalts führen, wenn eine Zahlung aufgrund einer außergerichtlichen Vereinbarung noch keine Erfüllungswirkung hat und die Forderung des Mandanten nicht mehr realisiert werden kann, weil über das Vermögen des Schuldners das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet wurde.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch.

Die K beauftragte die Beklagte mit der Durchsetzung einer Forderung über 31.899,39 DM nebst Zinsen gegenüber der R, die aus der Erbringung von Transportleistungen resultierte.

Unter dem 24.03.1994 beantragte die Beklagte für die K den Erlaß eines Mahnbescheides gegen die R der am 03.05.1994 durch das Amtsgericht Reichenbach erging und der R am 13.05.1994 zugestellt wurde.

Zwischenzeitlich hatte die R einen Betrag von 4.057,06 DM auf diese Forderung gezahlt.

Die R hatte ihrerseits Forderungen gegen G der ebenfalls durch die Beklagte anwaltlich vertreten wurde. Diese Forderungen waren durch Zwangssicherungshypotheken gesichert.