OLG Frankfurt am Main, vom 14.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 24 U 43/03
LG Darmstadt, vom 17.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 259/02
Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzrechts auf sog. Altfälle im Hinblick auf eine Insolvenz zum Zeitpunkt der Verwirklichung eines Entstehungstatbestandes vor Modernisierung des GmbH-Rechts; Auswirkungen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts und einer Wechselbürgschaft auf die Rückzahlungspflicht eines bürgenden Gesellschafters nach Novellenregeln und Rechtsprechungsregeln
BGH, Urteil vom 26.01.2009 - Aktenzeichen II ZR 260/07
DRsp Nr. 2009/5940
Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzrechts auf sog. Altfälle im Hinblick auf eine Insolvenz zum Zeitpunkt der Verwirklichung eines Entstehungstatbestandes vor Modernisierung des GmbH-Rechts; Auswirkungen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts und einer Wechselbürgschaft auf die Rückzahlungspflicht eines bürgenden Gesellschafters nach Novellenregeln und Rechtsprechungsregeln
a) Das Eigenkapitalersatzrecht in Gestalt der Novellenregeln (§§ 32 a, 32 bGmbHG a.F.) und der Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbH a.F. analog) findet gemäß der Überleitungsnorm des Art. 103 dEGInsO wie nach allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Rechts auf "Altfälle", in denen das Insolvenzverfahren vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) eröffnet worden ist, als zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestandes des Schuldverhältnisses geltendes "altes" Gesetzesrecht weiterhin Anwendung.
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