I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. Oktober 2012 -
Die Klage wird auch einschließlich der diesbzgl. Zinsen abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von 30.000,-- EUR brutto verurteilt worden ist.
II. Im Übrigen wird die Klage als unzulässig verworfen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte zu 12% und der Kläger zu 88%, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 16% und der Kläger zu 84%.
IV. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 35.769,23 EUR festgesetzt.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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