Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 03.02.2022 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.01.2022 -
I. Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen fehlender Mitwirkung im Prüfungsverfahren.
Mit Beschluss vom 06.04.2020 wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bewilligt mit der Maßgabe, dass kein eigener Beitrag zu den Prozesskosten zu leisten ist.
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