I. Die Schuldnerin betrieb aufgrund eines Erbbaurechts an einem der weiteren Beteiligten zu 3 gehörenden Grundstück ein von ihr errichtetes Erlebnisbad mit Hallenbadbereich, Außenschwimmbecken und Saunalandschaft. Finanziert wurde die Errichtung dieser Anlage von der L. (fortan: Bank), die grundbuchrechtlich abgesichert ist. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 1. Oktober 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Erbbaurecht ist der wesentliche Bestandteil der Masse.
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